Seit 1998 verlangt der Gesetzgeber von jedem Bauherren die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen, an denen mehrere Auftragnehmer beschäftigt werden.
Diese Leistungen werden nicht mehr erbracht, gerne stellen wir Kontakt zu darauf spezialisierte Büros her.
|